Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Fürstenfeldbruck

ÖPNV

Landkreis Fürstenfeldbruck

Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Fürstenfeldbruck soll auch zukünftig weiter verbessert und ausgebaut werden, um den Modal Split positiv zu entwickeln. Dafür ist ein attraktives ÖPNV-Netz im Landkreis essentiell. Ein Nahverkehrsplan gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und nötige nächste Maßnahmen. Dadurch ist ein flächendeckender und sinnvoller Ausbau des ÖPNV-Angebotes möglich.

Der Landkreis Fürstenfeldbruck verfügt über ein leistungsfähiges, zeitlich und räumlich umfangreiches Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit guter Erschließung und Anbindung. Auch zukünftig wird der ÖPNV kontinuierlich ausgebaut und verbessert, um den Modal Split positiv weiter zu entwickeln. Dazu haben die Kreisgremien 2017 beschlossen, den Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Fürstenfeldbruck alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Ein Nahverkehrsplan (NVP) hat die Aufgabe, den aktuellen Stand zu dokumentieren, zu bewerten und daraus Ziele und praxisorientierte Handlungsempfehlungen für die Zukunft zu formulieren. Damit haben alle Verantwortlichen die Möglichkeit, kontinuierlich einen flächendeckenden und sinnvollen Ausbau des ÖPNV-Angebotes anzugehen. Im Rahmen der Fortschreibung des Fürstenfeldbrucker Nahverkehrsplanes aus dem Jahr 2007 werden alle aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und technische Neuerungen einfließen. Es sind aber auch die Vorgaben zur Entwicklung des Landkreises  - z. B. zum Leitbild, den räumlichen Entwicklungsstrategien, Klimaschutz- und Tourismuskonzept - abzustimmen. Ebenso sind die Planungen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes, z. B. zur Tarifreform oder zum elektronischen Fahrgeldmanagement, zu berücksichtigen. Zur  Weiterentwicklung des NVP werden nachfolgende Themen bearbeitet, die auch die Aspekte Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz beinhalten:

  • Ausbau des ÖPNV Angebotes (z. B. weitere Schnellbusverbindungen und kreisübergreifende Linien)
  • Haltestellenstandard (Definition eines Mindest- und eines Zielstandards in vier abgestuften Kategorien)
  • Barrierefreiheit (z. B. Haltestellen, Fahrzeuge, Informationen)
  • Alternative Antriebe (insbesondere CO2 und Lärmreduzierung im Verkehrssektor)
  • Mobilitätsstationen (Mobilitätszentren, Sharing-Systeme für Auto und Rad)
  • Strategien zum Marketing (Gewinnung neuer Fahrgäste), Qualitäts- und Beschwerdemanagement (Sicherstellung der Zufriedenheit der Fahrgäste)