ökoligischer Fahrtkostenzuschuss
Landkreis Pfaffenhofen
Dieser beinhaltet, dass Fahrtkosten zur Arbeitsstelle gestaffelt nach ökologischen Kriterien erstattet werden:
ÖPNV 100% (Bahnfahrt 2. Klasse)
Kostenerstattung bei Fahrt mit PKW oder anderen Verkehrsmitteln erfolgt nach einem degressiven Modell:
1-10 km 0,30€
11-20 km 0,20€
21-30 km 0,10€
31-40 km 0,05€
Bei einem Fahrtweg von mehr als 40 km erstattet HiPP nur bis zu dieser Entfernung, da in diesem Radius die Möglichkeit besteht, den Weg zumindest teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.
Das heißt: wohnt ein Mitarbeiter beispielsweise im Norden von Ingolstadt, erhält er den Weg zu einem der Bahnhöfe nach dem degressiven Modell erstattet und die Bahnfahrt 2. Klasse zu 100%
Eckdaten
Status in Umsetzung
Finanzierung Unternehmen
Bezugsraum Unternehmen
Kontakt
HiPP-Werk Georg Hipp OHG
Georg-Hipp-Straße 7
85276 Pfaffenhofen