Flexibilisierung des KFZ-Stellplatzschlüssels durch Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau
Stadt München
Die Kfz-Stellplatzsatzung von 2007 legt die Schaffung eines privaten Stellplatz für jede Wohneinheit fest. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.06.2016 wurde die Möglichkeit geschaffen, von dieser Regel nach unten abzuweichen, neben dem sozialen Wohnungsbau gilt das auch dann, wenn der Investor ein plausibles Mobilitätskonzept vorlegt, in der er Maßnahmen umsetzt und dauerhaft betreibt, die dazu beitragen, dass die Bewohner keinen eigenen Pkw benötigen, also Car-Sharing-Stellplätze, mehr Fahrradabstellplätze, (E-)Lastenfahrrad, Fahrradwerkstatt, übertragbares ÖV-Ticket, spezifische Informationen, etc.
Das Formblatt zur Beantragung des reduzierten Schlüssels im Rahmen der Baugenehmigung wird bald online gehen - weitere Informationen folgen in Kürze.
Features
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Alternative Antriebe
Vernetzung
Attraktivierung
Infrastruktur
Elektromobilität
Information & Ticketing
Eckdaten
Status umgesetzt
Finanzierung Unternehmen
Bezugsraum Landkreis/ Kreisfreie Stadt
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Marienplatz 8
80331 München